November 13 @ 18:00 – 20:00
abstract
Anknüpfend bei Adornos metaphorisch-paradoxer Formulierung von den „Naturkatastrophen der Gesellschaft“ in seinem berühmten Aufsatz „Was bedeutet: Aufarbeitung der Vergangenheit“ werde ich der Frage nachgehen, wie das Unrecht der Opfer/Betroffenen sexualisierter, spiritueller, physischer, psychischer/emotionaler Gewalt anerkannt werden kann (wobei der Begriff „Anerkennung“ bzw. „Verantwortungsübernahme“ zu erläutern wäre), und zwar im Rahmen des geltenden Rechts und jenseits davon, also einschl. der Frage, was zu dieser Anerkennung auch andere als juristische Zugänge beitragen können bzw. wie juristische Zugänge im interdisziplinären Austausch weiterentwickelt werden können zu einer (ganz leise Anklänge bei Foucault) verbesserten „Gegenmacht“ des Rechts, die Machtmissbrauch sanktioniert und verhindert. Übergreifende und spezifisch röm.-kath. Aspekte behalte ich dabei im Blick. Einige Desiderate zur Arbeit der Forschungsgruppe „Macht und Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche – Interdisziplinäre Kritik und Analyse“ schließen die Überlegungen ab.
Der Vortrag ist zugleich Auftaktveranstaltung der DFG geförderten Forschungsgruppe „Macht und Missbrauch“.
